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Gas und Strom · Tarife vergleichen

Gas- und Stromtarife vergleichen

Neben Ihrer Postleitzahl brauchen Vergleichsportale vor allem eine Zahl: Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Hier steht, wo Sie ihn auf der Rechnung finden, wie Sie Kubikmeter Gas umrechnen, was bei einer Wärmepumpe gilt und worauf es beim Vergleich außerdem ankommt.

Ein Tarifvergleich ist nur so genau wie die Zahl, die Sie eintragen: Die Vergleichsrechner rechnen die Jahreskosten jedes Tarifs mit Ihrem Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus. Diese Zahl steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Beim Gas steht daneben auch der Verbrauch in Kubikmetern, und der ist nicht gemeint. Die Links zu Vergleichsportalen stehen in den Kästen mit der Kennzeichnung „Anzeige“.

Gas: der Verbrauch in Kilowattstunden

Der Gaszähler misst Kubikmeter, abgerechnet wird aber die Energie in Kilowattstunden. Deshalb stehen auf der Gasrechnung beide Angaben, und nur die Kilowattstunden werden bepreist. Diese Zahl fragen die Vergleichsportale ab. Wo sie auf der Abrechnung steht und wie sie entsteht, zeigt Gasrechnung verstehen.

  • Von der Rechnung: Nehmen Sie die Kilowattstunden der letzten Jahresabrechnung. Umfasst sie deutlich mehr oder weniger als ein Jahr, rechnen Sie überschlägig auf zwölf Monate um und bedenken Sie dabei, dass im Winter mehr Gas verbraucht wird als im Sommer.
  • Aus Kubikmetern: Haben Sie nur Zählerstände, rechnen Sie den Verbrauch um: Kubikmeter × Brennwert × Zustandszahl. Mit typischen Werten ergibt ein Kubikmeter rund 10,9 kWh, die genauen Faktoren stehen auf Ihrer Rechnung. Den Rechner dazu finden Sie unter Gas m³ in kWh umrechnen.
  • Geschätzt: Ohne Abrechnung, etwa nach einem Umzug, schätzt der Gasverbrauch-Rechner den Bedarf aus Wohnfläche, Baustandard und Personenzahl.

Haushaltsstrom: die Zahl von der Stromabrechnung

Beim Strom misst der Zähler direkt Kilowattstunden. Den Jahresverbrauch finden Sie auf der Stromabrechnung, er ergibt sich aus neuem minus altem Zählerstand. Umfasst die Abrechnung deutlich mehr oder weniger als ein Jahr, rechnen Sie auf zwölf Monate um.

Gemeint ist der gesamte Verbrauch des Zählers, für den Sie einen Tarif suchen. Hängt eine Wärmepumpe ohne eigenen Zähler mit daran, gehört ihr Verbrauch dazu. Hat sie einen eigenen Zähler, gilt der nächste Abschnitt.

Wärmepumpe: mit oder ohne eigenen Zähler

Bei einer Wärmepumpe hängt die richtige Zahl daran, wie sie angeschlossen ist. Gemeint ist in jedem Fall der Strom in Kilowattstunden, nicht die Wärme, die die Wärmepumpe abgibt.

  • Mit eigenem Zähler: Die Wärmepumpe hat einen eigenen Zählpunkt. Dann kommt ein Wärmepumpentarif in Frage, und für den Vergleich zählt der Jahresverbrauch dieses Zählers. Den übrigen Haushalt vergleichen Sie getrennt davon als Haushaltsstrom.
  • Ohne eigenen Zähler: Die Wärmepumpe läuft über den Haushaltszähler. Für den Vergleich zählt dann der gesamte Verbrauch dieses Zählers, Wärmepumpe und übriger Haushalt zusammen. In Frage kommt ein normaler Haushaltsstromtarif oder ein Wärmepumpentarif mit gemeinsamer Messung.

Welche Voraussetzungen ein Wärmepumpentarif hat und was die Kilowattstunde Wärme mit welchem Tarif kostet, steht unter Strom und Wärmepumpe. Liegt noch keine Abrechnung vor, etwa bei einer neuen Anlage, schätzt der Rechner unter Stromverbrauch einer Wärmepumpe den Jahresstrom aus Wohnfläche, Dämmstandard, Personenzahl und Arbeitszahl. Ohne eigenen Zähler rechnen Sie diesen Wert zum bisherigen Verbrauch des Haushalts hinzu.

Worauf es beim Vergleich ankommt

Die Jahreskosten in einer Zeile
  • Jahreskosten = Jahresverbrauch (kWh) × Arbeitspreis + Grundpreis im Jahr

Vergleichen Sie Tarife über diese Summe und nicht über einen einzelnen Preis. Ein niedriger Arbeitspreis wirkt sich bei hohem Verbrauch stärker aus, ein niedriger Grundpreis bei geringem. Ist der Grundpreis je Monat angegeben, rechnen Sie ihn mal zwölf. Der monatliche Abschlag ist kein Preis, sondern die Vorauszahlung auf diese Summe.

Einmalige Boni

Neukunden- oder Sofortboni senken nur die Kosten des ersten Jahres. Im zweiten Jahr fallen sie weg, und dann zählen allein Arbeitspreis und Grundpreis. Ein Tarif, der mit Bonus vorne liegt, kann ohne ihn teurer sein als andere. Die Verbraucherzentrale rät, den Bonus im Vergleichsrechner nicht in den Gesamtpreis einrechnen zu lassen und Bonustarife nur zu wählen, wenn Sie nach dem ersten Lieferjahr erneut wechseln wollen.

Laufzeit und Preisgarantie

Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Vertragslaufzeit von etwa zwölf Monaten. Eine Preisgarantie schützt davor, dass der Versorger gestiegene Beschaffungskosten an Sie weitergibt. Steuern, Umlagen und Netzentgelte deckt sie nach Einschätzung der Verbraucherzentrale regelmäßig nicht ab. Welche Preisbestandteile garantiert sind, steht in den Vertragsbedingungen. Sie lohnt sich nur, wenn der Tarif mit ihr trotzdem günstig ist.

Kündigungsfrist

  • Grundversorgung: Der Vertrag lässt sich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, bei Strom wie bei Gas (§ 20 Abs. 1 StromGVV bzw. GasGVV). Die Kündigung braucht Textform, ein gesondertes Entgelt dafür darf der Grundversorger nicht verlangen (§ 20 Abs. 2 und 3).
  • Sondervertrag: Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Vertrag. Nach dem Abschluss muss Ihnen der Versorger eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen, darin unter anderem Kündigungsfrist, Bonusvereinbarungen und Mindestlaufzeit (§ 41 Abs. 4 EnWG).
  • Preisänderung: Ändert der Versorger die Preise einseitig, muss er Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher unterrichten. Sie können den Vertrag dann ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem die Änderung wirksam wird (§ 41 Abs. 5 EnWG). Ausgenommen ist unter anderem die unveränderte Weitergabe einer gesetzlich geänderten Umsatzsteuer (§ 41 Abs. 6 EnWG).

Vor dem Abschluss

Der Vertrag kommt mit dem Versorger zustande, nicht mit dem Vergleichsportal. Prüfen Sie Preise und Bedingungen des gewählten Tarifs deshalb auch auf der Seite des Versorgers, und sichern Sie sich das Angebot, etwa als Bildschirmfoto.

Wie diese Seite Geld verdient

Die Links in den Kästen mit der Kennzeichnung „Anzeige“ sind Werbelinks. Eingebunden sind derzeit CHECK24 und Verivox. Kommt über einen dieser Links ein Vertrag zustande, erhalte ich vom Portal eine Vergütung. Ihr Tarifpreis ändert sich dadurch nicht.

Eigene Tarifdaten erhebe ich nicht. Deshalb gibt es hier keine Bewertung, keinen Testsieger und keine Empfehlung für einen bestimmten Versorger. Die Portale stehen alphabetisch nebeneinander. Wie ich mit Werbung und Provisionslinks umgehe, steht unter Transparenz.

Häufige Fragen zum Tarifvergleich

Welche Zahl gebe ich im Vergleichsportal ein?

Den Jahresverbrauch in Kilowattstunden aus Ihrer letzten Jahresabrechnung. Beim Gas sind das die abgerechneten Kilowattstunden, nicht die Kubikmeter vom Zähler. Beim Strom ist es der gesamte Verbrauch des Zählers, für den Sie einen Tarif suchen. Liegt keine Abrechnung vor, lässt sich der Verbrauch schätzen, beim Gas etwa aus Wohnfläche, Baustandard und Personenzahl.

Wie rechne ich Kubikmeter Gas in Kilowattstunden um?

Kubikmeter mal Brennwert mal Zustandszahl. Beide Werte stehen auf der Gasrechnung, weil sie je nach Gasqualität und Wohnort abweichen. Mit typischen Werten ergibt ein Kubikmeter rund 10,9 kWh. Der Rechner unter „Gas m³ in kWh umrechnen“ übernimmt das in beide Richtungen.

Welchen Stromverbrauch nehme ich bei einer Wärmepumpe?

Das hängt am Zähler. Hat die Wärmepumpe einen eigenen Zähler, zählt für einen Wärmepumpentarif dessen Jahresverbrauch, und der übrige Haushalt wird getrennt verglichen. Läuft sie über den Haushaltszähler, zählt der gesamte Verbrauch dieses Zählers, für einen normalen Stromtarif ebenso wie für einen Wärmepumpentarif mit gemeinsamer Messung. Gemeint ist immer der Strom, nicht die Wärmemenge, die die Wärmepumpe abgibt.

Wie schnell kann ich aus der Grundversorgung wechseln?

Der Grundversorgungsvertrag lässt sich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, bei Strom wie bei Gas (§ 20 Abs. 1 StromGVV bzw. GasGVV). Die Kündigung braucht Textform, ein Brief oder eine E-Mail genügt (§ 20 Abs. 2). Ein gesondertes Entgelt für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen (§ 20 Abs. 3).

Was bringt ein Neukundenbonus?

Ein einmaliger Bonus senkt nur die Kosten des ersten Jahres. Im zweiten Jahr fällt er weg, und dann zählen allein Arbeitspreis und Grundpreis. Vergleichen Sie deshalb auch die Kosten ohne Bonus. Die Verbraucherzentrale rät, Bonustarife nur zu wählen, wenn Sie nach dem ersten Lieferjahr erneut wechseln wollen.